Senkrechte Zeichen, ein wichtiger Teil der Straßeninfrastruktur
Solide Verkehrszeichen haben wesentliche Rollen. Sie können sowohl informieren als auch warnen. Sie haben zum Ziel, nicht nur den Straßenverkehr reibungslos zu regeln, sondern auch den Teilnehmern des Verkehrs die Sicherheit zu bieten.
Natürlich werden senkrechte Verkehrsschilder behördlich angeordnet. Es ist zu betonen, dass die Straßenverkehrsordnung nicht nur dauerhafte Verkehrsschilder, sondern auch Wechselverkehrszeichen regelt. Heutzutage sind Schilder allgemein verständlich. In der Praxis bedeutet das, dass Sie den aktuellen Vorschriften entsprechen sollten.
In der BRD müssen alle Verkehrsschilder der Straßenverkehrsordnung (kurz VwV-StVO) entsprechen.Überdies dürfen auch diese Verkehrsschilder befestigt werden, die von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in dem Verkehrsblatt publiziert wurden.
Was muss man bedenken, falls es sich um senkrechte Verkehrszeichen handelt?
Verkehrszeichen müssen äußerst wetterfest sein, weil sie unterschiedliche Witterungseinflüssen täglich ausgesetzt sind. Jedoch sollten sie ferner sichtbar sein. Darum sollen senkrechte Verkehrszeichen genügend groß sein, damit sie sichtbar sind. Die Abmessungen von Zeichen werden meistens durch die StVO, die VwV-StVO oder andere amtliche Rechtsnormen vorgegeben.
In der Verordnung wurden die Zeichen in drei Größen nach Geschwindigkeitsbereichen unterteilt. Diese Tatsache kann leicht erklärt werden. Es handelt sich darum, dass Verkehrszeichen bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten immer gut gesehen werden müssen. Nur auf diese Weise können Sie ihre Rolle erfüllen und das Unfallrisiko äußerst reduzieren. Ohne irgendwelche Zweifel sollen diese verschiedenen Abmessungen dieselben Proportionen haben. Aus Sicherheitsgründen sind die Ecken der vertikalen Verkehrszeichen abgerundet.
Im Geschwindigkeitsbereich 0-20 km/h haben kreisförmige Verkehrsschilder einen Durchmesser von 420 mm, bei der Geschwindigkeit 20-80 km/h ist ein Durchmesser der Schilder von 600 mm empfehlenswert. In Geschwindigkeitsbereichen > 80 km/h müssen kreisförmige Schilder einen Durchmesser von 750 mm haben.
Nicht der Herstellungsprozess, aber auch die Befestigung der Verkehrszeichen muss der Verkehrsverordnung (kurz VwV-StVO) entsprechen. Verkehrszeichen, sofern sie dauerhaft aufgestellt sind, müssen fest eingebaut werden. Nicht mehr als drei Verkehrszeichen dürfen an einem Pfosten befestigt werden. Es ist zu sagen, dass Gefahrzeichen im Regelfall allein stehen. Auch Zeichen mit Wartepflicht sollten alleine montiert werden.